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| Wirtschaftspolitik |
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| Autor: Thomas Doblhoff |
| Wörter: 1220 |
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Das magische Vieleck der Wirtschaftspolitik:
Die vier ursprünglichen Ziele der Wirtschaftspolitik sind: Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität, Wirtschaftswachstum und außerwirtschaftliches Gleichgewicht (zb. Zahlungsbilanzausgleich), jedoch können diese vier Punkte beliebig oft erweitert werden, darum ist auch von einem magischen Vieleck die Rede. Punkte die häufig ergänzt werden sind konjunkturgerechte Budgetgestaltung und die Verteilungsgerechtigkeit.
Wirtschaftspolitik ist dort von notwendig wo der Markt versagt, auch wenn der Begriff „versagen“ nicht ganz genau definiert ist. Träger der Wirtschaftspolitik in einem Staatswesen sind die Regierung, politische Parteien, Kammern und Gewerkschaften, und der öffentliche Dienst. Genau weil man nie genau sagen kann, welche Gebiete in der Wirtschaftspolitik zu fördern sind spricht man von einem magischen Vieleck, da natürlich auch Aspekte wie Umweltschutz, Bildung und Forschung oder auch der Abbau von Regionalen Disparitäten zu berücksichtigen sind. Abhängig von der politischen Orientierung einer Partei werden diese „sekundären“ Ziele stärker oder schwächer berücksichtigt.
Vollbeschäftigung / Arbeitslosigkeit:
Man spricht von Vollbeschäftigung, wenn sich die Arbeitslosenrate unter 2% befindet. Arbeitslosenraten über 10% gelten als sehr hoch (aktuell in Österreich: 4% nach int. Def. ; 6.4% nach nat. Def.= unter dem EU-Durchschnitt) Unterschied zw. Den beiden Berechnungen: EU-Methode: selbstständige + unselbstständige Leute werden gerechnet-> niedrigere Rate; Ö-Methode: nur unselbständige Leute werden gerechnet.
Verschiedenen Arten der Arbeitslosigkeit:
Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit: Grossauträge seitens des Staates, Ankurbeln der Wirtschaft, Senkung der Körperschaftssteuer…
Wirtschaftswachstum:
Das jährliche Wachstum wird am prozentuellen Anstieg des BIP gemessen. 2% sehr niedrig, 6% guter Anstieg. (in Ö 2007 3.5%, EU-Durchschnitt 3%).
Wirtschaftswachstum verläuft wellenförmig - nennt man Konjunktur.
Es gibt verschiedene Konjunkturphasen:
Geldwertstabilität:
Die Stabilität des Geldes kann an der Inflationsrate oder am Verbraucherpreisindex gemessen werden. Inflationsrate: jährliche Veränderung des Geldwertes in Prozent; Verbraucherpreisindex: Veränderung der Preise als Indexzahl- Basisjahr wird mit dem Wert 100 festgelegt, bei 2% Inflation lautet der Wert 102. Zur Messung wird ein fiktiver Warenkorb angenommen in dem bis zu 800 Produkte enthalten sind, wird alle 5 Jahre erneuert da sich Konsumgewohnheiten schnell ändern. Der Gesamtpreis der Waren wird in mehreren Städten errechnet, der Unterschied zu dem Gesamtpreis des Vorjahres ergibt die Inflationsrate. (in Ö: VPI 103.7 (2005=100), Inflationsrate 2007 2.1%)
2% Inflation gering, über 5% hoch.
Arten der Inflation:
Budgetpolitik:
Die Budgetpolitik ist ein wichtiges Werkzeug um wirtschaftspolitische Vorhaben durch zusetzten, und um einige Wirtschaftsbereiche zu fördern und andere zu dämpfen.
Budgetpolitik betrifft uns alle, da die Regierungen sparen um das Budgetdefizit abzubauen- Bereiche wie Infrastruktur und Bildung sind da häufig betroffen, oder eine Erhöhung der Steuern, oder in Zeiten der Rezession werden aus dem Budget des Staates Gelder entnommen um Arbeitsplätze zu sichern…
Budgetverhandlungen in den einzelnen Ministerien, Budgetentwurf wird dem Parlament vorgelegt, Budgetrede, Budgetdebatte, Abstimmung -> Bundesfinanzgesetz.
Einnahmequellen: Steuern(direkte und indirekte), Gebühren und Beiträge, Vermögenseinkommen, öff. Kreditaufnahme.
Steuern / Steuerarten:
für Finanzierung von öff. Leistungen, keine unmittelbaren Gegenleistungen, direkte Steuern: Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer; Indirekte Steuern: Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer
Gebühren: Entgelt für Dienste (Ausstellung eines Ausweises)
Beiträge: Geldleistungen um zur Errichtung oder zum Erhalt einer öff. Einrichtung beizutragen (Beiträge für Kammern)
Tarifreform bei Lohn und Einkommenssteuer: in 5 Progressionsstufen, bis zu 10 000€ steuerfrei, bis 25 000€ 23%, bis 51 000€ 33,5%, ab 51 000 € 50%, dieses System nennt man Steuerprogression, somit ist die Steuer progressiv (je mehr man verdient, desto mehr muss man prozentuell an Abgaben zahlen) Maßnahmen zur Standortsicherung: Körperschaftssteuer wurde von 34% auf 25% herabgesetzt.
Kalte Progression: das Einkommen liegt unter 51 000€ und wird immer nur der Inflation angepasst, nach einigen Jahren überschreitet es schließlich 51 000€ und der darüber liegende Betrag wird mit dem Spitzensteuersatz versteuert, obwohl sich die Kaufkraft nicht vergrößert hat.
Das 13. und 14. Monatsgehalt hat besonderen reiz für Spitzenverdiener, da es nur geringer versteuert wird- so zu sagen ein gerechter Ausgleich zu den Progressionsstufen.
Lohnsteuerberechnung: Dienstgeberbeitrag: zuerst vom Dienstgeber zu entrichten, dann: Bruttolohn minus Sozialversicherungsbeitrag -> Lohnsteuerberechnungsgrundlage- Lohnsteuer- Nettolohn.
Sozialversicherungsbeitrag ist regressiv- fixer Betrag, prozentueller Anteil bei mehr Erwerb immer geringer.
Arbeitnehmerveranlagung:
Spätestens 5 Jahre nach dem Berechnungsjahr aus zu füllen, 7 Jahre Aufbewahrungsfrist, 700€/Jahr müssen nicht gemeldet werden.
Kinderbeihilfe: bis 26, bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Studiums.
Sonderausgaben: ein viertel wird angerechnet (nach Abzug der Pauschale), 60€ Sonderausgabenpauschale (gilt für jeden Arbeitnehmer) bei mehr als 51 000€/Jahr kein Anspruch auf Anrechnung der Sonderausgaben, sind beispielsweise: Versicherungsprämien, junge Aktien steuerlich absetzbar, Beiträge und Darlehen die zur Errichtung oder Sanierung d. Wohnraums geleistet wurden, Spenden an Kirchen, Steuerberatungskosten…
Werbungskosten: bestimmte Berufsgruppen (Forstarbeiter, Journalisten), eine Pauschale (5-15% der Steuerberechnungsgrundlage), Diensthandy Gebühren absetzbar, Arbeitszimmer, Internetkosten, Dienstautos, Gewerkschaftsbeiträge, Pendlerpauschale, Reiskosten, Fortbildungskosten….
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